Mittwoch, 20. Juni 2012

Ein Brief vom Landratsamt - Ausländerbehörde

Vollzug des Aufenthaltsgesetz (AufenthG) prangt es von dem Brief, den ich gerade aus seinem Kuvert befreit habe. Das Ausländeramt im Landratsamt schreibt mir, sie hätten den Visumsantrag meiner künftigen Ehefrau erhalten. Zur weiteren Bearbeitung wünschen sie eine persönliche Vorsprache mit folgenden Unterlagen:


  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Reisepass im Original
  • Bestätigung vom Standesamt, dass die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung komplett vorliegen und der Eheschließung nichts mehr entgegensteht.

Außerdem verspricht man mir 25,- Euro Gebühr abzuknöpfen.

Der Brief kommt unerwartet, denn die Frau in der Botschaft erzählte nichts von einer notwendigen Bestätigung des Ausländersamts. Das Visum solle in 4-6 Wochen fertig sein. Außerdem habe ich von dieser Bestätigung des Standesamtes noch nichts gehört - offenbar weiß nicht mal das Standesamt davon.


Was bedeutet das jetzt?

Ich weiß es nicht. Ich besuche besser noch einmal das örtliche Standesamt, um diese Bescheinigung zu holen.

Das Monster will gefüttert werden.

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