Donnerstag, 21. Juni 2012

Zweiter Besuch beim Standesamt ...

Der Brief der Ausländerbehörde hat mich überrascht. Denn weder Botschaft noch Standesamt hatten bisher etwas von einem vierten Partygast erwähnt.

Ich erreichte das Standesamt heute nach der Arbeit. Als ich dem Standesbeamten F. das Schreiben der Ausländerbehörde zeigte, las er es aufmerksam durch und meinte, er könne diese Bescheinigung nicht ausstellen, denn dazu benötige er erst alle Unterlagen.

Unter anderem müsse Anna ja vor ihm eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie nicht verheiratet gewesen sei. Das ginge also nicht. Ich hakte nach: Das bedeutet also, die Planung muss folgendermaßen aussehen?
  1. Erkundigung Standesamt welche Unterlagen notwendig
  2. Alle Unterlagen besorgen
  3. Visum beantragen
  4. Einreisen
  5. Ehe anmelden
  6. Mit Hochzeitsurkunde zur Ausländerbehörde --> dauerhaften Aufenthalt beantragen
Ich erhielt eine Bestätigung. Gut, dann war die Ausländerbehörde wohl einfach vorgeprescht und ihrer Zeit voraus. Erst Visum, dann Bescheinigung mit Hochzeitstermin, dann Ausländerbehörde.

Jede Wette, man könnte das Post- und Besucheraufkommen bei Botschaft, Standesamt und Ausländerbehörde um 50% reduzieren, wenn man im Internet einfach mal einen öffentlich einsehbaren, verständlichen Plan der Schritte veröffentlichen würde ...

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